Jahreshauptversammlung 2021 ausgesetzt
Nachdem wir im Jahr 2020 ein glückliches Händchen mit der frühen Terminierung unserer Jahreshauptversammlung hatten und diese noch regulär durchführen konnten, hat der Vorstand für das Jahr 2021 erst einmal beschlossen die Jahreshauptversammlung auszusetzen.
Die wirtschaftlichen Verhältnisse sind auf Vorjahresniveau stabil gesichert. Die Vorstandsmitglieder, die zur Wahl stehen, bleiben weiterhin im Amt. Alle Ehrungen werden zeitnah nachgeholt.
Der Vorstand wird das Pandemie Geschehen im Auge behalten. Sollte es möglich werden die Jahreshauptversammlung in gewohnter Weise durchzuführen, werden die Mitglieder entsprechend satzungskonform frühzeitig eingeladen.
Grundlage:
Der Bundestag hat in dem Gesetz vom 27.03.2020 (Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht) unter anderem auch vorübergehend Sonderregelungen zu Vorschriften des zivilrechtlichen Vereinsrechts, welche im Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) zu finden sind, vorgesehen. Das Gesetz enthält nun Erleichterungen für Vereine, um deren Handlungsfähigkeit während der Corona-Krise aufrechtzuerhalten. Die neuen Sonderregelungen durch Gesetz vom 27.03.2020 zu den zivilrechtlichen Vereinsvorschriften galten ab dem Tag nach der Gesetzesverkündung im Bundesgesetzblatt (28.3.2020) und zunächst bis zum 31.12.2020.
Die Sonderregelungen für Vereine sind durch die „Verordnung zur Verlängerung von Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie (GesRGenRCOVMVV)“ vom 20.10.2020 bis zu 31.12.2021 verlängert worden.